Qualitätssicherung

  • QEP® (Qualität und Entwicklung in Praxen). QEP erfüllt die gesetzliche Vorgabe nach § 135a SGB V sowie die zum 1.1.2006 in Kraft getretene Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
  • Regelmäßige Durchführung von Intervision und Qualitätszirkel mit Kolleginnen und Kollegen, die die analytische/­tiefen­psycho­logische/verhaltens­thera­peutische Kinder- und Jugendlichen­psycho­therapie ausüben. Themen­schwer­punkte hierbei sind u.a. behandlungs­technische Fragen in analytischer/­tiefenpsychologisch fundierter und verhaltens­therapeutischer Kinder- und Jugendlichen­psycho­therapie Berufs­rechtliche Fortbildung nach § 18 Abs. 1 der Berufsordnung (BO) und § 30 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz (HBKG)
  • laufende Fort- und Weiterbildung (Nachqualifizierung) in unseren Arbeitsbereichen.