Kostenübernahme

Die analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzel- und Gruppenpsychotherapie) sowie die Kurzzeitpsychotherapie, „Systemische Therapie“ und Verhaltenstherapie gehören zur Krankenbehandlung und werden, ebenso wie die Vorgespräche/Psychodiagnostik, von den gesetzlichen Krankenkassen nach Bewilligung finanziert, von den Beihilfestellen entsprechend anteilig und den privaten Krankenversicherungen je nach Vertragsvereinbarung übernommen.

Bitte bringen Sie zu dem vereinbarten Erstgespräch immer Ihre Versicherungskarte mit. Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und erkundigen sich nach den für Ihr Kind geltenden Versicherungsbedingungen.

Antrag bei der Krankenkasse

Generell müssen die Kosten für jede Psychotherapie vor Beginn einer Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden.

Für die Erhebung einer Anamnese ist die Lebensgeschichte des Patienten notwendig. Da es sich hierbei um sensible Daten handelt, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das so genannte Antragsverfahren. Danach erhebe ich mit dem Patienten die relevanten Daten für den Antrag. Anschließend bekommt dieser Antrag eine Chiffrenummer und wird in einem geschlossenen Umschlag, der von der Krankenversicherung nicht geöffnet werden darf, zu einem Gutachter (das gutachterliche Verfahren soll Ende 2022 abgeschafft werden) geschickt. Dieser beurteilt, ob die Kasse eine Therapie zu zahlen hat oder nicht. Seine Entscheidung gibt er mit der Chiffrenummer an die Kasse weiter.

Alle Daten bleiben somit geschützt, da der Gutachter den Namen des Patienten nicht kennt und die Kasse nicht weiß, was im Antrag steht.

Wenn Anträge gut und wahrheitsgetreu dargestellt sind, werden die meisten Psychotherapieanträge genehmigt. Erst dann kann eine Therapie beginnen.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu finanzieren. Dies hat den Vorteil, dass Sie die Therapiedauer in Zusammenarbeit mit uns selbst bestimmen können. Somit sind Sie nicht an bestimmte Therapieverfahren gebunden und schulden der Krankenkasse gegenüber keine Rechenschaft. Die Kosten dafür richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Aktuell werden Selbstzahlern einkommensabhängig für 50 Minuten Psychotherapie zwischen 75,00 € und 100,00 € in Rechnung gestellt. Für Schüler, Studenten und Geringverdiener gelten Ausnahmeregeln.

Ausfallgebühren

Für reservierte psychotherapeutische Termine, die nicht wahrgenommen bzw. nicht bis mindestens 48 Std. vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, wird eine Ausfallgebühr je nach Einkommenshöhe berechnet.