Herzlich willkommen …

… in der Psychotherapeutischen Gemeinschaftspraxis Schieck für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen als Psychotherapeuten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Bezugspersonen mit Praxis in Dinslaken alle wichtigen Informationen schnell und unkompliziert zur Verfügung stellen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder mehr Informationen zu bestimmten Themen benötigen, stehen wir Ihnen natürlich gerne persönlich zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Das Team der PGPS

Information für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten

Mögliche Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Am 10. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert und die Ausgaben im Gesundheitswesen begrenzt werden.

Nach Einschätzung zahlreicher ärztlicher und psychotherapeutischer Berufsverbände können sich die vorgesehenen Änderungen jedoch negativ auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung auswirken.

Konkret kann dies für neue Patientinnen und Patienten bedeuten:

  • längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz,
  • weniger freie Behandlungskapazitäten in den Praxen,
  • eingeschränkte Möglichkeiten, neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen.

Wir werden auch weiterhin alles daransetzen, Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Dennoch können die veränderten politischen und finanziellen Rahmenbedingungen künftig Einfluss darauf haben, wie viele neue Patientinnen und Patienten wir aufnehmen und behandeln können.

Wir bitten um Verständnis, falls es dadurch zu längeren Wartezeiten oder vorübergehenden Einschränkungen bei der Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten kommt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Neuregelung der Psychotherapie-Richtlinie

die Neuregelung der Psychotherapie-Richtlinie zum 01.04.2017 betrifft gesetzlich wie freiwillig Versicherte. Diese veränderten Bestimmungen sehen eine Veränderung der ambulanten psycho­therapeutischen Versorgung vor: durch das Versorgungsstärkungsgesetz sollen Patienten schnell psychotherapeutisch versorgt werden – und dies mit geringem organisatorischen Aufwand und maximaler Flexibilität für alle Beteiligten.

Konkret bedeutet dies für Sie:

Sprechstunde für den Erstkontakt in der Praxis

Vor Aufnahme einer ambulanten Psycho­therapie müssen Patienten verpflichtend eine psycho­­therapeutische Sprechstunde aufsuchen. Der Psychotherapeut, in dem Fall wir, klären in diesem Gespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Psycho­therapie nötig ist.

Möglicherweise kann dem Patienten auch mit anderen Unter­stützungs- und Beratungs­angeboten geholfen werden, wenn aus unserer Sicht keine ambulante Psychotherapie notwendig ist.

Ab dem 16. Lebensjahr müssen Jugendliche unabhängig von ihren Eltern eine Therapie­anfrage stellen.

Akutbehandlung

Mit der neuen Bestimmung wird das Behandlungsangebot für die Patienten erweitert und flexibler gestaltet. Benötigen Patienten im Anschluss an eine Sprechstunde eine psychotherapeutische Intervention, kann eine begrenzte Akutbehandlung stattfinden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Ein Antrag- und Gutachterverfahren ist hierfür nicht notwendig.

So erreichen Sie uns telefonisch

Das Praxisbüro ist von Montag bis Donnerstag vormittags an zwei Tagen für jeweils zwei Stunden erreichbar. Die aktuellen Sprechzeiten der jeweiligen Kalenderwoche entnehmen Sie bitte dem Anrufbeantworter.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 21:00 Uhr
Dienstag
10:00 – 12:00 Uhr
(tel. Sprechzeit)
13:00 – 21:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 21:00 Uhr
Donnerstag
10:00 – 12:00 Uhr
(tel. Sprechzeit)
13:00 – 21:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Samstag
geschlossen

Adresse

Duisburger Straße 56
Gewerbehaus – rechter Eingang
46535 Dinslaken

Tel. 0 20 64 / 1 35 96