Herzlich willkommen …
… in der Psychotherapeutischen Gemeinschaftspraxis Schieck für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen als Psychotherapeuten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Bezugspersonen mit Praxis in Dinslaken alle wichtigen Informationen schnell und unkompliziert zur Verfügung stellen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder mehr Informationen zu bestimmten Themen benötigen, stehen wir Ihnen natürlich gerne persönlich zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Das Team der PGPS
Information für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
Mögliche Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Am 10. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert und die Ausgaben im Gesundheitswesen begrenzt werden.
Nach Einschätzung zahlreicher ärztlicher und psychotherapeutischer Berufsverbände können sich die vorgesehenen Änderungen jedoch negativ auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung auswirken.
Konkret kann dies für neue Patientinnen und Patienten bedeuten:
- längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz,
- weniger freie Behandlungskapazitäten in den Praxen,
- eingeschränkte Möglichkeiten, neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen.
Wir werden auch weiterhin alles daransetzen, Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Dennoch können die veränderten politischen und finanziellen Rahmenbedingungen künftig Einfluss darauf haben, wie viele neue Patientinnen und Patienten wir aufnehmen und behandeln können.
Wir bitten um Verständnis, falls es dadurch zu längeren Wartezeiten oder vorübergehenden Einschränkungen bei der Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten kommt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Neuregelung der Psychotherapie-Richtlinie
die Neuregelung der Psychotherapie-Richtlinie zum 01.04.2017 betrifft gesetzlich wie freiwillig Versicherte. Diese veränderten Bestimmungen sehen eine Veränderung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vor: durch das Versorgungsstärkungsgesetz sollen Patienten schnell psychotherapeutisch versorgt werden – und dies mit geringem organisatorischen Aufwand und maximaler Flexibilität für alle Beteiligten.
Konkret bedeutet dies für Sie:
Sprechstunde für den Erstkontakt in der Praxis
Vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie müssen Patienten verpflichtend eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen. Der Psychotherapeut, in dem Fall wir, klären in diesem Gespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Psychotherapie nötig ist.
Möglicherweise kann dem Patienten auch mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden, wenn aus unserer Sicht keine ambulante Psychotherapie notwendig ist.
Ab dem 16. Lebensjahr müssen Jugendliche unabhängig von ihren Eltern eine Therapieanfrage stellen.
Akutbehandlung
Mit der neuen Bestimmung wird das Behandlungsangebot für die Patienten erweitert und flexibler gestaltet. Benötigen Patienten im Anschluss an eine Sprechstunde eine psychotherapeutische Intervention, kann eine begrenzte Akutbehandlung stattfinden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Ein Antrag- und Gutachterverfahren ist hierfür nicht notwendig.
So erreichen Sie uns telefonisch
Allgemeine Öffnungszeiten
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08:00 – 12:00 Uhr |
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Donnerstag |
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